Weniger Geld für E-Mobilisten - Das ist neu in 2023
Im kommenden Jahr gibt es weniger Geld für E-Autos, neue Mautregelungen in den Alpenländern und weitere Aufrufe zum Führerscheintausch.
SP-X/Köln. Neues Jahr, neue Regeln. Auch 2023 müssen sich Autofahrer wieder auf Änderungen einstellen. Speziell betroffen sind vor allem Käufer elektrifizierter Autos, über 50-jährige Führerscheinbesitzer sowie Österreich- und Schweiz-Urlauber.
E-Auto-Prämie sinkt:
Der sogenannte Umweltbonus für E-Autos wird zum 1. Januar komplett neu geregelt. Die Prämie für Plug-in-Hybride fällt mit dem Jahreswechsel weg, die Zuschüsse für Käufer reiner E-Auots werden deutlich reduziert. Weil neben dem Staat auch die Hersteller den Bonus kürzen, sind statt 9.570 Euro sind künftig inklusive Mehrwertsteuervorteil nur noch maximal 7.177,50 Euro drin. Wer ein E-Mobil mit einem Listenpreis oberhalb von 40.000 Euro netto kauft, erhält 4.785 Euro statt wie bisher 7.975 Euro. Ab dem 1. September sind außerdem nur noch Privatpersonen antragsberechtigt, für Dienstwagennutzer und Gewerbetreibende bleibt jedoch die Förderung über die geringere Dienstwagenbesteuerung bestehen. Darüber hinaus ist das Umweltbonus-Budget gedeckelt: Insgesamt stehen für die kommenden zwei Jahre 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Führerscheintausch für weitere Jahrgänge:
Beim Führerscheinumtausch sind 2023 weitere Jahrgänge dran. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, hat nur noch bis zum 23. Januar Zeit, sein altes Papierdokument gegen die neue Karte auszutauschen. Danach sind Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Hintergrund ist eine EU-Regelung, die Führerscheine europaweit einheitlich und fälschungssicher machen soll. Betroffen von dem gestaffelten Verfahren sind alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, insgesamt rund 43 Millionen Stück. Beantragt wird der Kartenführerschein beim lokalen Straßenverkehrsamt, in einigen Kreisen und Gemeinden ist das auch online möglich.
Neue Norm für Verbandkästen:
Bereits Anfang dieses Jahres war eine neue DIN-Norm für Auto-Verbandsästen in Kraft getreten, die unter anderem zwei medizinische Gesichtsmasken als zusätzlichen Inhalt vorsieht. Bis Ende Januar 2023 dürfen noch Verbandkästen nach alter Norm verkauft werden, danach ist nur noch die neue Norm 13164:2022 erlaubt. Eine Austauschpflicht von älteren Kästen gibt es für Autofahrer nicht. Auch ohne gesetzliche Vorgabe, ist es jedoch empfehlenswert, die Ausstattung um die Mund-Nasen-Schutzmaske sowie Hand-Desinfektionsmittel zu erweitern. Trotz einer möglichen Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus bleibt die allgemeine Pflicht zur Ersten Hilfe bestehen. Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist das Haltbarkeitsdatum überschritten, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro. Bei der Hauptuntersuchung wird ein fehlender oder nicht korrekter Verbandkasten als geringer Mangel gewertet.
Rosa muss zur HU:
Eine Hauptuntersuchung steht im kommenden Jahr für alle Fahrzeuge mit einer rosafarbenen Plakette an. Alle neu zugelassenen Pkw erhalten 2023 eine blaue Plakette, die drei Jahre gültig ist. Bei nicht erstzugelassenen Fahrzeugen ist das Siegel orange, der nächste Check steht dann 2025 an.
Mautgebühren steigen:
Die Mautgebühren in Österreich steigen 2023 noch stärker als üblich. Im kommenden Jahr kostet die Jahresvignette für Pkw 96,40 Euro, 2,60 Euro mehr als bislang. Für zwei Monate müssen Reisende 29 Euro zahlen, das 10-Tages-Pickerl gibt es für 9,90 Euro. Motorradfahrer sind bei der Jahresvignette mit 38,20 Euro dabei, zwei Monate kosten 14,50 Euro und zehn Tage 5,80 Euro. Während es in Österreich das digitale Maut-Pickerl bereits gibt, ist die E-Vignette in der Schweiz ab 2023 als Alternative zum Aufkleber zu haben. Anders als dieser ist sie nicht an ein Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Daher muss bei einem Fahrzeugwechsel oder im Falle von Wechselnummern keine zusätzliche Vignette gekauft werden. Die Schweizer Vignette kostet im Inland unverändert 40 Franken und im Ausland 42 Euro. Sie ist vom 1. Dezember 2022 bis 31. Januar 2024 gültig. Gleiches gilt für die österreichische Variante.
CO2-Preis wird ausgesetzt:
Die Energiepreise werden wohl auch im kommenden Jahr hoch bleiben. Die Bundesregierung setzt vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs die eigentlich zum Jahreswechsel vorgesehene Erhöhung des CO2-Preises zunächst aus. Die Kosten pro Tonne CO2 steigen nicht von 30 auf 35 Euro, der daraus resultierende Preisaufschlag von mehreren Cent pro Liter Benzin und Diesel entfällt.
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