Verkehrsverstöße, die Autofahrer kennen sollten
Tempoverstöße, Falschparken und Auto-Posing werden seit kurzem mit zum Teil drastisch höheren Bußgeldern belegt. In fünf Bereichen sollten sündige Autofahrer ihre Risikobereitschaft überdenken.
SP-X/Köln. Die Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) ist seit dem 9. November bundesweit offiziell in Kraft. Damit gelten für eine Reihe von Verkehrsdelikten neue und vor allem höhere Bußgelder.
Parken
Mit den Parkregeln nehmen es viele Autofahrer traditioneller Weise nicht so genau, drohte doch bisher für einfaches Falschparken ein Bußgeld von lediglich 15 Euro. Wird jetzt das Parkverbot für kurze Zeit missachtet, werden mindestens 25 Euro fällig, ab einer Stunde sind sogar 40 Euro drin. Wer in zweiter Reihe parkt, muss mittlerweile mit mindestens 55 Euro rechnen. Werden andere dabei behindert, steigt das Bußgeld auf sogar 80 Euro, zudem wird ein Flensburg-Punkt fällig. In ähnlicher Weise wird nun auch das Parken auf Geh- und Radwegen geahndet. Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt kann mit Behinderung sogar 100 Euro und einen Punkt kosten. Das Blockieren von Ladesäulen wird ebenfalls teuer: Wer unberechtigt einen E-Autos vorbehaltenen Parkplatz belegt, zahlt nun 55 Euro.
Tempovergehen
In den meisten Fällen verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog die Strafen für Tempovergehen. Beispiel: Wurden innerorts für ein Überschreiten des Limits von 16 bis 20 km/h bisher 35 Euro fällig, sind es nun 70 Euro. Ab 41 km/h steigt das Bußgeld von 200 auf satte 400 Euro. Wer außerorts mit 21 bis 25 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wird, erreicht ein nunmehr dreistelliges Bußgeld von 100 Euro, obendrauf kommt der bereits früher übliche Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h gibt es sogar einen Monat Fahrverbot, das Bußgeld liegt dann bei 150 Euro.
Abbiegen
Wer mit seinem Auto oder Motorrad abbiegt, ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, muss mittlerweile mit einem Bußgeld von 140 statt bisher 70 Euro sowie einem Flensburg-Punkt und einem Fahrverbot für einen Monat rechnen. Sollte ein Radfahrer einen Fußgänger auf diese Weise behindern, sieht der neue Verordnung ein Bußgeld von 70 Euro und ebenfalls ein Flensburg-Punkt vor.
Rettungsgasse
Bereits 2017 wurde das Bußgeld für die Nichtbildung einer Rettungsgasse von 20 auf 200 Euro angehoben. Außerdem werden seither für dieses Vergehen zwei Flensburg-Punkte verhängt. Mit der Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung kann jetzt zusätzlich noch ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Wer es wagt, unberechtigt durch eine Rettungsgasse zu fahren, muss neuerdings außerdem mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und Fahrverbot für einen Monat rechnen. Bei Gefährdung können es sogar 320 Euro werden.
Auto-Posing
Das Phänomen „Auto-Posing“ hat sich während der Lockdowns vielerorts weiter verschärft. Im Kampf gegen das sinnfreie und oft ziellose Umherfahren sowie lautstarkes Beschleunigen von Autos wurde das Bußgeld deutlich auf 100 Euro angehoben.
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