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Motorschutz ist kein Argument - EuGH-Urteil zum Dieselskandal

Motorschutz ist kein Argument - EuGH-Urteil zum Dieselskandal

Im Zuge des VW-Skandals sind auch bei vielen anderen Autoherstellern Abschalteinrichtungen entdeckt worden. Die meisten davon dürften illegal sein, wie aus einem Urteil hervorgeht.

SP-X/Brüssel. Im Diesel-Skandal haben die Autohersteller die Deaktivierung der Abgasreinigung mit dem Schutz des Motors gerechtfertigt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Argumentation nicht: Die von diversen Herstellern verwendeten Abschalteinrichtungen sind laut einem Urteil illegal.  

Abschalteinrichtungen sind nicht per se verboten, sondern in einigen Ausnahmefällen erlaubt. Die Grenzen zieht der EuGH nun allerdings deutlich enger als die Autohersteller. Sie können demnach nur genehmigt werden, wenn sie notwendig sind, um den Motor vor einer unmittelbaren Beschädigung oder das Auto vor einem konkreten Unfall zu schützen. Nicht aber, um etwa die Lebensdauer des Antriebs zu erhöhen.  

In dem EuGH-Verfahren ging es konkret um Modelle von Volkswagen. Das Urteil dürfte aber auch für viele andere Autohersteller Folgen haben; Abschalteinrichtungen sind fast branchenweit bei Dieselmotoren festgestellt worden. Ein Großteil davon die Anforderungen des EuGH nicht erfüllen. Experten rechnen mit einer erneuten Klagewelle.  

Der Verband der Automobilhersteller (VDA) begrüßt die Klarstellungen des EuGH. „Das Urteil bestätigt, was wir seit fünf Jahren wissen: Die Verbesserung des Emissionsverhaltens auf dem Prüfstand ist unzulässig. Und das wird auch nicht mehr gemacht“, erklärt Technik-Vorstand Joachim Damasky.  Die neuesten Dieselmotoren seien so sauber wie nie zuvor.  

Holger Holzer/SP-X


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