Manchmal hilft nur ein Anwalt - Typische Rechtsprobleme im Straßenverkehr
Zu schnell gefahren oder nur falsch geparkt? Ein Bußgeldbescheid in der Post ist mindestens ärgerlich, manchmal auch mehr.
SP-X/Köln. Wenn man mit dem Gesetz in Konflikt kommt, handelt es sich bei Autofahrern meist um das Straßenverkehrsrecht. Fünf typische Fälle beschäftigen Führerscheininhaber, Behörden, Anwälte und Gerichte besonders.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):
Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, mit Straftaten im Verkehr auffällt oder einfach besonders viele Punkte sammelt, verliert den Führerschein. Zurück gibt es ihn häufig nur nach einem MPU-Gutachten, das bestimmte Institute oder Prüforganisationen erstellen. Wer gegen die Anordnung vorgehen will, sollte das nicht erst tun, wenn ein negatives Gutachten vorliegt. Das Angreifen einer bereits erstellten MPU ist nahezu ausgeschlossen, so das Deutsche Anwaltsregister (DAWR). Theoretisch ist eine Beschwerde über die ausgebende Stelle möglich oder die Anforderung eines Ober-Gutachtens. Viele Anwälte raten jedoch davon ab.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid:
Fehlerhafte oder angreifbare Falschparker-Knöllchen sind gar nicht so selten – formelle Mängel kommen immer wieder vor. Manchmal ist die vorgeschriebene Einspruchsfrist nicht vermerkt, manchmal fehlt die angewendete Bußgeldvorschrift. Oder die Beschilderung vor Ort ist so irreführend, dass der Strafzettel einkassiert werden muss. Vor allem, wenn es um eine höhere Geldbuße geht, kann sich ein Einspruch lohnen. Experten rechnen damit, dass in Deutschland jeder dritte Bescheid nicht ganz lupenrein ist.
Geschwindigkeitsüberschreitung:
Während ein Bußgeld für das Falschparken eher ärgerlich ist, kann ein Verfahren wegen zu schnellen Fahrens auch den Führerschein kosten. Auch ein solcher Bußgeldbescheid ist nicht immer stimmig, als Angriffspunkte für einen Widerspruch eignen sich vor allem technische Mängel, etwa was die Installation des Blitzers angeht. Einige Anwälte haben sich genau auf solche Fälle spezialisiert. Wer also Punkte oder ein drohendes Fahrverbot verhindern will, sollte sich nach einem entsprechenden Experten umschauen. Der kann anders als der Betroffene selbst auch problemlos Akteneinsicht verlangen und Schwachstellen erkennen.
Zu viele Punkte:
Bei acht Punkten in Flensburg ist erst einmal Schluss mit dem Führen von Kraftfahrzeugen. Wer schon viele Einträge auf dem Konto hat, sollte sich über Verjährungsfristen und Möglichkeiten zum Abbau informieren. Dazu benötigt man nicht unbedingt einen kostenpflichtigen Anwalt, in einfacheren Fällen reicht die eigene Recherche. So hat jeder Bürger ein Recht auf die kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Infos zu Punkteabbauseminaren gibt es bei Fahrschulen und Prüforganisationen. Auch Automobilclubs helfen weiter.
Verkehrsunfall:
Während sich Bagatellschäden bei Parkremplern und ähnlichem oft problemlos selbst regeln lassen, kann bei schwereren Unfällen das Heranziehen eines Anwalts von Vorteil sein. Vor allem, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Auch in den Verhandlungen mit der Versicherung ist ein rechtlicher Beistand unter Umständen nützlich, selbst wenn man keine Schuld am Unfall trägt. Auf keinen Fall sollte man bereits am Unfallort die Verantwortung für die Schäden übernehmen oder gar ein Schuldeingeständnis unterschreibe, so das DAWR.
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