Kein Alkohol und langsamer durch die Stadt
Eine Begrenzung der Geschwindigkeit in der Stadt auf Tempo 30 wird in Deutschland bereits diskutiert. Nun spricht sich auch das EU-Parlament für strengere Limits aus.
SP-X/Straßburg. Tempo 30 in Wohngebieten und Null-Promille-Regel: Das EU-Parlament spricht sich für schärfere Maßnahmen im Kampf gegen tödliche Unfälle im Straßenverkehr aus. Jedes Jahr kommen in der Gemeinschaft rund 22.700 Menschen auf diese Art ums Leben, 120.000 werden schwer verletzt.
Zu hohe Geschwindigkeit ist bei knapp einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle ein Schlüsselfaktor, heißt es in dem Beschluss. Das Parlament fordert die Kommission daher auf, eine Empfehlung zur Anwendung sicherer Geschwindigkeitsbegrenzungen vorzulegen. Konkret könnte das eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohngebieten sein. Das Limit sollte nach Ansicht der Abgeordneten auch in Gebieten gelten, in denen viele Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind. Darüber hinaus fordern die Parlamentarier eine Null-Promille-Grenze am Steuer; Alkohol spielt bei etwa einem Viertel aller Todesfälle im Straßenverkehr eine Rolle.
In deutschen Städten gilt typischerweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50. Einige Großstädte planen jedoch bereits, testweise Tempo 30 auf nahezu allen Straßen einzuführen. Im Sommer hatte sich zu diesem Zweck ein Bündnis von sieben Kommunen gegründet, das vom Deutschen Städtetag unterstützt wird. Die Promillegrenze liegt hierzulande allgemein bei 0,5, ab 1,1 Promille gilt das Fahren als Straftat. Für junge Fahrer und Fahranfänger gilt ein komplettes Alkoholverbot am Steuer.
Neben Tempolimit und Null-Toleranz bei Alkohol will das Parlament auch gegen elektronische Ablenkung am Steuer vorgehen. Die Abgeordneten fordern einen „sicheren Fahrmodus“ für Geräte wie Handys und Tablets. Zudem sollte es steuerliche Anreize und attraktive Kfz-Versicherungssysteme für den Kauf und die Nutzung von Fahrzeugen mit den höchsten Sicherheitsstandards geben. Darüber hinaus setzt sich das Parlament für die Schaffung einer europäische Straßenverkehrsagentur ein.
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