Termin-
anfragen
Ignoranz wird teuer - Rückrufaktionen beim KFZ

Ignoranz wird teuer - Rückrufaktionen beim KFZ

Jahr für Jahr kommt es in Deutschland zu hunderten Kfz-Rückrufaktionen. Betroffene Halter sollten in jedem Fall auf diese reagieren. Andernfalls droht Ungemach.

SP-X/Köln. Immer wieder wird in den Medien über neue Fahrzeugrückrufe berichtet, von denen in einigen Fällen sogar mehrere Millionen Autos betroffen sind. Angesichts von aktuell fast 60 Millionen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen ist die Chance für einen Fahrzeughalter also gar nicht einmal klein, irgendwann von einem solchen Rückruf betroffen zu sein. Kommt eine solche Einladung zum Werkstatttermin, sollte man diese besser nicht ignorieren.

Hintergrund für die Rückrufe in Deutschland ist das Produktsicherheitsgesetz, das die Hersteller von Autos beziehungsweise deren Importeure in die Pflicht nimmt, sollte ein Modell schwerwiegende Mängel aufweisen. Geht davon eine Gefahr aus, sind die Hersteller laut Gesetz dazu verpflichtet, die verantwortlichen Mängel zu beheben.

Handelt es sich um einen freiwilligen Rückruf, wird dieser in der Regel vom Hersteller initiiert, allerdings zugleich vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) überwacht. Geht das KBA allerdings davon aus, dass ein Produktverantwortlicher eine durch Mängel drohende ernste Gefährdung nicht sicherstellt, wird der Rückruf durch die Behörde angeordnet. In beiden Fällen werden die Autohersteller über das Zentrale Fahrzeugregister des KBA mit den aktuellen Adressen der Halter betroffener Fahrzeuge versorgt, die dann in der Regel vom Hersteller angeschrieben und entsprechend informiert werden. Wer glaubt, von einer Rückruf-Aktion betroffen zu sein, jedoch kein entsprechendes Anschreiben erhält, sollte sich an den Hersteller beziehungsweise Importeur wenden, um sich über das weitere Vorgehen zu informieren.

Angeschrieben werden Fahrzeughalter von Herstellern gelegentlich auch im Rahmen freiwilliger Serviceaktionen, bei denen es sich in Regel allerdings um keine verpflichtenden Maßnahmen handelt. Ist die Aufforderung zum Werkstatttermin jedoch im Rahmen eines KBA-Rückrufs, sollten betroffene Halter diesem unbedingt nachkommen. Rückrufaktionen des KBA werden vor allem durchgeführt, weil sicherheitsrelevante Mängel etwa bei den Bremsen, Fahrwerk, Antrieb oder Airbags vorliegen, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder Umwelt ausgeht. Da man als Halter für einen verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges Sorge tragen muss, wird man in einem solchen Fall dem Rückruf also ernst nehmen müssen. Wurde die entsprechende Reparatur von der Vertragswerkstatt durchgeführt, wird sie den Hersteller hierüber informieren. Damit ist die Maßnahme für dieses Fahrzeug abgeschlossen.

Wer auf ein erstes Schreiben vom Hersteller nicht reagiert, wird in der Regel noch zwei weitere Male schriftlich zum Werkstattbesuch aufgefordert. Reagiert der Halter dennoch nicht und bleibt das Problem am Fahrzeug weiter bestehen, wird der Hersteller hierüber das Bundesamt informieren, das wiederum die für den Halter zuständige Zulassungsstelle benachrichtigt. In diesem Fall folgt von der Zulassungsstelle eine Ankündigung zur Betriebsuntersagung. Spätestens jetzt sollte der Halter schnell reagieren und einen möglichst zeitnahen Werkstatttermin vereinbaren, um einer Stilllegung des Fahrzeugs zuvorzukommen. Wurde die Reparatur kurzfristig durchgeführt, muss der Halter den entsprechenden Nachweis noch seiner Zulassungsstelle vorweisen.

Kommt es zur Zwangsstilllegung, wird es teuer für den Halter. Dann wird die Plakette entfernt und verliert das Fahrzeug die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Bis zu 300 Euro kann allein diese Maßnahme kosten. Wird der Nachweis der Reparatur danach erbracht, kommt noch ein kleiner Betrag für die Wiederzulassung hinzu. Jährlich sind von solchen Zwangsstilllegungen im Rahmen von KBA-Rückrufen mehrere zehntausend Fahrzeuge betroffen.

Wer ein Rückrufschreiben eines Herstellers für ein kürzlich verkauftes oder verschrottetes Auto bekommt, sollte dem Absender die Adresse des neuen Besitzers mitteilen oder über die Verschrottung informieren.

Bei KBA-Rückrufen werden die Kosten der Reparatur in vielen Fällen vom Hersteller übernommen. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist er ohnehin dazu verpflichtet. Greift diese nicht mehr, übernehmen Hersteller oft aus Imagegründen die Kosten einer solchen Maßnahme. Auch wenn die Maßnahme kostenlos ist, bleibt sie für Betroffene oft ein Ärgernis. Das Fahrzeug muss in die Werkstatt gebracht und wieder abgeholt werden und verbleibt dort in vielen Fällen ein bis zwei Tage. Einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hat der betroffene Halter während dieser Zeit nicht.

Mario Hommen/SP-X


Schreibe einen Kommentar

Bewerten Sie den Eintrag